TT Blog
DSGVO – schon fit?
Schon von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gehört?
Wahrscheinlich schon, betrifft sie doch jeden Betrieb und touristische Betriebe durch die Meldepflicht in besonderem Maße. Wir haben versucht die wichtigsten Tipps zusammenzufassen, welche Ihre Websites und Newsletter betreffen.
Allgemeines zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Am 25.05.2018 ist mit der DSGVO ein europaweit einheitliches Recht zum Schutz personenbezogener Daten in Kraft getreten.
Details sind darüber hinaus in einem Datenschutz Anpassungsgesetz 2018 geregelt.
Wen betrifft die DSGVO?
Alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, also praktisch jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Größe. Tourismusbetriebe sind häufig neben der Meldepflicht, der Gästedatenbank und der Website auch mit einem Newslettertool betroffen.
Die Pflichten bezogen auf das Internet-Marketing möchte ich hier näher erläutern.
Was muss man auf der Website beachten?
Eine rechtskonforme Umsetzung bis 25.05.2018 ist vorgeschrieben (Strafandrohung).
- Cookie Hinweis - Infobox mit Bestätigungsklick
Statistikprogramme (meist Google Analytics) schreiben kleine Dateien auf den PC des Besuchers.
Das muss mit einer Infobox angekündigt werden. Die Information verschwindet mit einem Bestätigungsklick des Besuchers.
- Google Analytics Einbindung nach Empfehlung der WKO
Die letzten 8bit der IP-Adresse werden nicht gespeichert. Google Analytics darf nicht mehr die volle IP-Adresse des Besuchers Ihrer Website erfassen. Durch diese "Maskierung" handelt es sich nicht mehr um personenbezogene Daten.
- Datenschutzerklärung zusätzlich zum vorhandenen Impressum
Muss Informationen zur Datenspeicherung, den Cookies, der Webanalyse, dem Newslettertool und den Auskunftsrechten und -möglichkeiten enthalten.
» Muster der WKO
- Newsletter Anmeldung mit 'Double Opt In'
Bei Verwendung eines Newsletter Tools ist besonders auf die Prozedur zur direkten Anmeldung auf der Website zu achten: Double Opt In, also das Senden einer Bestätigungsnachricht nach erfolgter Anmeldung ist vorgeschrieben.
- Online Shops mit besonderen Bedingungen
Meist werden externe Online Shops auf der Website eingebunden, beispielsweise Online Buchungstools von Hotelprogrammen oder Channel Managern. Dabei ist zu beachten, dass der Anbieter konform zur DSGVO arbeitet, zusätzlich ist die Datenschutzerklärung zu ergänzen, wie oben im Muster gezeigt.