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Teil 1: Barrierefreiheit im Web – was das neue Gesetz für deinen Betrieb bedeutet
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- Erstellt: Dienstag, 27. Mai 2025 10:00
Barrierefreiheit wird Standard im Netz. Was bedeutet das für touristische Betriebe? Hier liest du, was das neue Gesetz verlangt – und was du jetzt tun kannst.
Was bedeutet das neue Gesetz – und was heißt das für dich?
Ab 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Österreich. Es setzt eine EU-Richtlinie um und verpflichtet bestimmte Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen u. a. Webshops, E-Books, Online-Banking oder Ticketbuchungen.
Kleine touristische Betriebe sind derzeit nicht direkt verpflichtet, aber:
➡️ Barrierefreies Webdesign wird zum Standard – Schritt für Schritt.
Und wer früh dran ist, hat Vorteile bei Sichtbarkeit, Nutzerfreundlichkeit und Kundenbindung.
Wer ist betroffen?
Pflicht zur Barrierefreiheit gilt für:
- Unternehmen ab einer bestimmten Größe
- Anbieter mit digitalem Vertriebssystem (z. B. Online-Buchung, Shop)
- Behörden und öffentliche Stellen (wie Tourismusverbände)
Wichtig für dich als Kleinbetrieb:
Noch keine Pflicht – aber du solltest das Thema jetzt auf dem Schirm haben. Denn:
- Es betrifft deine Gäste – viele von ihnen sind älter oder haben Einschränkungen.
- Suchmaschinen bewerten barrierefreie Seiten besser.
- Du hebst dich positiv von der Konkurrenz ab.
Wichtige Ausnahme für Kleinstunternehmen:
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen (§ 6 Abs. 1 BaFG). Als Kleinstunternehmen gelten Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten, deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme 2 Millionen Euro nicht übersteigt. Das betrifft viele kleinere Tourismusbetriebe – trotzdem empfehlen wir, die Anforderungen im Blick zu behalten und sich rechtzeitig vorzubereiten.
Wer jetzt schon gut aufgestellt ist, hat in Zukunft weniger Stress!
Unsere Empfehlung:
Mach dich mit dem Thema vertraut – und fang dort an, wo es am meisten bringt.
In Teil 2 zeigen wir dir, was digitale Barrierefreiheit wirklich bedeutet – und welche Standards relevant sind.
📌 Merksatz zum Mitnehmen:
Barrierefreiheit ist gutes Webdesign. Punkt.
Ein Tipp von Werner –
Dein Experte für Internet-Marketing & Beratung.